Ratgeber
Krankenfahrt oder Krankentransport?
Krankenfahrt, Krankentransport und Rettungsfahrt klingen ähnlich, sind aber drei verschiedene Dinge. Hier erfahren Sie, worin sie sich unterscheiden, wann die Krankenkasse zahlt und welche Fahrten wir als Krankenfahrdienst in Paderborn für Sie übernehmen.
Im Vergleich
Drei Arten, zum Arzt oder ins Krankenhaus zu kommen
Welche Art Sie brauchen, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Es kommt darauf an, ob Sie unterwegs medizinisch betreut werden müssen.
Krankenfahrt
Das fahren wir für Sie
- Fahrzeug
- Mietwagen oder Taxi, auch mit Rampe für Rollstuhl oder mit Tragestuhl
- Betreuung
- Keine medizinische Betreuung nötig. Der Fahrer hilft beim Ein- und Aussteigen.
- Typisch für
- Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie, Arzttermine, Fahrten ins Krankenhaus und zurück
Krankentransport
- Fahrzeug
- Krankentransportwagen (KTW) mit medizinischer Ausstattung
- Betreuung
- Fachlich ausgebildetes Personal (zum Beispiel Rettungssanitäter) betreut Sie während der Fahrt.
- Typisch für
- Wenn Sie unterwegs medizinisch überwacht oder versorgt werden müssen, etwa mit Sauerstoff unter Beobachtung oder bei Infektionsgefahr
Rettungsfahrt
- Fahrzeug
- Rettungswagen (RTW), bei Bedarf mit Notarzt
- Betreuung
- Notfallversorgung durch Notfallsanitäter und Notarzt.
- Typisch für
- Im Notfall. Wählen Sie dann sofort die 112.
Krankenfahrt: Der häufigste Weg zur Behandlung
Die meisten Menschen, die regelmäßig zur Dialyse, zur Chemotherapie, zur Bestrahlung oder ins Krankenhaus müssen, brauchen keinen Krankentransport, sondern eine Krankenfahrt. Sie können sitzen oder im Rollstuhl fahren, brauchen aber Hilfe beim Ein- und Aussteigen und eine verlässliche Abholung. Genau das übernimmt ein Krankenfahrdienst wie PaderPuls.
Ein Krankentransport im Krankentransportwagen (KTW) ist dagegen für Menschen gedacht, die während der Fahrt medizinisch betreut werden müssen. An Bord ist dafür ausgebildetes Personal. Viele suchen bei Google nach „Krankentransport Paderborn“, meinen aber eigentlich eine Krankenfahrt. Schauen Sie auf Ihre Verordnung: Dort kreuzt die Ärztin oder der Arzt an, welches Fahrzeug Sie brauchen.
Im Notfall ist keine dieser Fahrten der richtige Weg. Dann rufen Sie sofort die 112.
Kosten, Genehmigung und Zuzahlung
Stand: November 2026. Grundlage sind § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Bei einer Krankenfahrt brauchen Sie unterwegs keine medizinische Betreuung. Sie fahren sitzend, im Rollstuhl oder im Tragestuhl in einem Mietwagen oder Taxi. Bei einem Krankentransport betreut Sie fachlich ausgebildetes Personal in einem Krankentransportwagen (KTW), weil Sie während der Fahrt medizinisch versorgt oder überwacht werden müssen. Welche Art Sie brauchen, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Verordnung.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Krankenfahrt?
Ohne vorherige Genehmigung zahlt sie Fahrten zur stationären Behandlung im Krankenhaus, zur vor- und nachstationären Behandlung und zu bestimmten ambulanten Operationen. Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt sie in Ausnahmefällen: bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 4 oder 5, bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Serienbehandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie. Immer nötig ist eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4).
Muss die Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen?
Das hängt vom Grund ab. Bei Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 und 5 sowie den Merkzeichen aG, Bl und H gilt eine Krankenfahrt im Mietwagen oder Taxi zur ambulanten Behandlung schon mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie muss die Krankenkasse vorher genehmigen, meist einmal für den ganzen Behandlungszeitraum. Ein Krankentransport im KTW zur ambulanten Behandlung braucht immer eine vorherige Genehmigung.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt, aber nie mehr als die Fahrt kostet. Hin- und Rückfahrt zählen einzeln. Anders als sonst zahlen bei Fahrkosten auch Kinder und Jugendliche zu. Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von der Krankenkasse befreien lassen.
Wer bezahlt Fahrten zur Reha?
Fahrten zur Reha oder Kur fallen nicht unter die Regeln für Krankenfahrten. Ob die Fahrkosten übernommen werden, klären Sie mit dem Träger Ihrer Reha, also meist mit der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Wir fahren Sie gern, auch zu den Reha-Kliniken in Bad Driburg, Bad Lippspringe oder weiter weg.
Kann ich einen Krankentransport bei PaderPuls bestellen?
Wir fahren Krankenfahrten: sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl und auf Anfrage auch liegend, wenn unterwegs keine medizinische Betreuung nötig ist. Steht auf Ihrer Verordnung ein Krankentransport im KTW, ist ein Krankentransportdienst mit Rettungspersonal zuständig. Im Zweifel rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die richtige Wahl sind.
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- Krankenfahrt mit PflegegradWas bei Pflegegrad 3, 4 und 5 und den Merkzeichen aG, Bl und H gilt, und was Sie bei Pflegegrad 2 tun können.
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Unsere Krankenfahrten
Diese Fahrten übernehmen wir in Paderborn und Umgebung
Mit Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ohne Verordnung fahren wir Sie zum festen Preis.
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
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