Häufige Fragen
Alles, was Sie über Krankenfahrten wissen möchten
Kosten, Verordnung, Ablauf, Transportarten und Einzugsgebiet: Hier beantworten wir die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden. Fehlt etwas? Rufen Sie uns an: 05251 4027790
Kosten und Krankenkasse
Wer zahlt die Krankenfahrt?
Bei medizinisch notwendigen Fahrten übernimmt in der Regel Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt: zum Beispiel bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, bei Fahrten ins Krankenhaus und zurück oder bei Pflegegrad 3 bis 5 bzw. den Merkzeichen aG, Bl oder H. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an. Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Privatfahrten erhalten Sie bequem per Rechnung.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Krankenfahrten?
Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt zählen einzeln). Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts. Die Zuzahlung ziehen wir direkt ein und führen sie an die Krankenkasse ab.
Rechnen Sie mit allen Krankenkassen ab?
Ja. Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab, zum Beispiel AOK, Techniker, Barmer, DAK, IKK, KKH und Knappschaft, sowie mit privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe. Privatversicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung.
Was kostet eine Privatfahrt ohne Verordnung?
Der Preis richtet sich nach Strecke, Wartezeit und Transportart (sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl). Sie erhalten vorab einen festen Preis ohne versteckte Kosten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Verordnung und Transportschein
Brauche ich eine Verordnung (Transportschein)?
Für die Abrechnung mit der Krankenkasse ja: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4, umgangssprachlich Transportschein) aus. Darauf stehen Grund, Ziel und Transportart der Fahrt. Ohne Verordnung fahren wir Sie selbstverständlich auch, dann als Privatfahrt.
Wie beantrage ich einen Transportschein?
Sprechen Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt an; sie stellen die Verordnung aus. Bei Serienfahrten (Dialyse, Chemo, Bestrahlung) reicht oft eine Dauerverordnung. In manchen Fällen muss die Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen. Wir beraten Sie gern, welche Angaben auf der Verordnung stehen müssen, und helfen bei der Einreichung.
Muss die Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen?
Nicht immer. Fahrten zur stationären Behandlung und Serienfahrten wie Dialyse oder Chemotherapie gelten mit Verordnung als genehmigt. Das gilt auch bei Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 und 5 sowie den Merkzeichen aG, Bl und H. Andere Fahrten zur ambulanten Behandlung brauchen eine vorherige Genehmigung. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.
Bekommen Menschen mit Pflegegrad Krankenfahrten bezahlt?
Ja, bei Pflegegrad 4 oder 5 immer, bei Pflegegrad 3 wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt. Dann genügt die ärztliche Verordnung, eine gesonderte Genehmigung der Kasse entfällt. Gleiches gilt bei den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis.
Buchung und Ablauf
Wie buche ich eine Fahrt?
Am schnellsten telefonisch unter 05251 4027790 oder per WhatsApp. Alternativ über unser Kontaktformular oder die Rückrufbitte auf der Kontaktseite. Wir brauchen Datum, Uhrzeit, Abhol- und Zieladresse, die Transportart und, falls vorhanden, die Verordnung.
Wie kurzfristig kann ich buchen?
So früh wie möglich ist uns am liebsten, ideal sind 24 bis 48 Stunden Vorlauf. Kurzfristige Fahrten sind aber oft machbar, auch am selben Tag. Rufen Sie uns einfach an, wir prüfen sofort, ob ein Fahrzeug frei ist.
Wie läuft eine Fahrt ab?
Ihr Fahrer holt Sie pünktlich an der Wohnungstür ab, hilft beim Ein- und Aussteigen und begleitet Sie bis zur Anmeldung. Bei kurzen Terminen warten wir vor Ort, sonst holen wir Sie zur vereinbarten Zeit oder auf Abruf wieder ab und bringen Sie bis nach Hause.
Kann eine Begleitperson mitfahren?
Ja, sehr gern. Die Begleitperson fährt bei uns kostenfrei mit. Geben Sie bei der Buchung einfach an, dass Sie in Begleitung kommen, damit wir ausreichend Platz einplanen.
Sind Sie auch am Wochenende und nachts erreichbar?
Ja. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen. Für Fahrten außerhalb der üblichen Zeiten bitten wir um frühzeitige Buchung.
Was passiert, wenn ich eine Fahrt absagen muss?
Rufen Sie uns so früh wie möglich an, dann planen wir um. Bei Serienfahrten reicht ein kurzer Anruf oder eine WhatsApp-Nachricht, damit wir den Termin verschieben oder streichen.
Transportarten und Fahrzeuge
Wie läuft eine Rollstuhlfahrt ab?
Ihr Fahrer holt Sie an der Wohnungstür ab und hilft Ihnen auf dem Weg zum Fahrzeug. Über eine Rampe oder einen Lift gelangen Sie bequem in das rollstuhlgerechte Fahrzeug. Sie bleiben in Ihrem eigenen Rollstuhl sitzen und werden mit einem geprüften Rückhaltesystem sicher befestigt. Am Ziel begleiten wir Sie bis zur Anmeldung.
Was ist ein Tragestuhl und wann wird er eingesetzt?
Ein Tragestuhl ist ein spezieller Stuhl mit Tragegriffen, mit dem zwei geschulte Kräfte Sie Treppen hinauf- und hinuntertragen. Er kommt zum Einsatz, wenn Sie nicht laufen können und in Ihrem Haus kein Aufzug vorhanden ist.
Bieten Sie Liegendtransport an?
Ja, auf Anfrage. Wenn Sie nicht sitzen können, fahren wir Sie liegend auf der Trage, ruhig und fachgerecht gesichert. Rufen Sie uns an, wir besprechen die Details.
Können Rollator, Gepäck oder Hilfsmittel mit?
Selbstverständlich. Rollator, Koffer, Sauerstoffgerät oder andere Hilfsmittel nehmen wir mit. Sagen Sie uns bei der Buchung Bescheid, dann planen wir das passende Fahrzeug ein.
Einzugsgebiet
Wo ist PaderPuls unterwegs?
Unser Standort liegt in Paderborn. Wir fahren in allen Stadtteilen, von Schloß Neuhaus, Elsen, Wewer und Sande bis Benhausen, Neuenbeken, Marienloh und Dahl, im gesamten Kreis Paderborn (Bad Lippspringe, Salzkotten, Delbrück, Hövelhof, Borchen, Büren, Bad Wünnenberg, Lichtenau, Altenbeken) und im Kreis Höxter (Bad Driburg, Brakel, Höxter, Warburg, Steinheim, Nieheim und weitere).
Fahren Sie auch außerhalb von Paderborn und Höxter?
Ja. Fern- und Auslandsfahrten übernehmen wir gern: zu Spezialkliniken in Bielefeld, Bad Oeynhausen, Münster, Hannover oder Kassel, deutschlandweit und als Reiserückholfahrt aus dem europäischen Ausland.
Holen Sie mich auch aus dem Pflegeheim oder der Tagespflege ab?
Ja. Wir holen Sie zu Hause, im Pflegeheim, in der Tagespflege oder in der Klinik ab und bringen Sie an jedes Ziel, in Abstimmung mit der Einrichtung.
Besondere Fahrten
Fahren Sie auch zum Flughafen oder Bahnhof?
Ja. Wir bringen Sie barrierefrei zum Flughafen Paderborn/Lippstadt, nach Düsseldorf, Hannover oder Dortmund sowie zu jedem Bahnhof, helfen mit dem Gepäck und begleiten Sie bis zum Check-in oder Bahnsteig. Bei der Rückkehr holen wir Sie wieder ab.
Übernehmen Sie Umzugsfahrten ins Pflegeheim?
Ja. Wir fahren Sie behindertengerecht von zu Hause, aus der Klinik oder aus der Kurzzeitpflege in Ihr neues Zuhause im Pflegeheim, von Heim zu Heim, mit Gepäck und persönlichen Dingen und bis ins Zimmer. Möbel transportieren wir nicht.
Fahren Sie Kinder zur Schule?
Ja. Wir übernehmen die tägliche Schülerbeförderung für Kinder mit Behinderung oder nach Unfall und Operation, zu Regel- und Förderschulen in Paderborn und Umgebung, mit Kindersitz, Rollstuhl oder Tragestuhl und in Abstimmung mit Schule und Schulträger.
Ihre Frage war nicht dabei?
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Wir sind schnell und zuverlässig für Sie erreichbar. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir kümmern uns um alles Weitere.