Ratgeber
Der Transportschein: So bekommen Sie Ihre Verordnung
Ohne Transportschein zahlt die Krankenkasse keine Krankenfahrt. Hier erfahren Sie, wer ihn ausstellt, was darauf stehen muss und was Sie vor der ersten Fahrt erledigen sollten.
Was ist der Transportschein?
Umgangssprachlich heißt er Transportschein, offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung“ auf dem Formular Muster 4. Damit bestätigt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, dass die Fahrt aus medizinischen Gründen notwendig ist, und legt fest, mit welchem Fahrzeug Sie fahren: Taxi oder Mietwagen, Krankentransportwagen oder Rettungswagen.
Für eine Krankenfahrt mit PaderPuls ist auf dem Transportschein „Taxi/Mietwagen“ angekreuzt, bei Bedarf zusätzlich Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend. Mit dieser Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wer stellt den Transportschein aus?
Den Transportschein stellen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus, in der Regel die Praxis, die Sie behandelt oder überweist. Nach einem Krankenhausaufenthalt darf auch das Krankenhaus die Fahrt nach Hause verordnen, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Kennt die Praxis Sie und Ihre Einschränkungen bereits, ist die Verordnung auch nach einem Telefonat oder einer Videosprechstunde möglich. Sie müssen also nicht extra in die Praxis, nur um den Schein abzuholen.
Wichtig: Die Verordnung muss vor der Fahrt ausgestellt werden. Nur in Notfällen darf sie nachträglich ausgestellt werden.
Was auf dem Transportschein stehen muss
Prüfen Sie den Transportschein kurz, bevor Sie die Praxis verlassen. Fehlt etwas, kann die Krankenkasse die Fahrt ablehnen, und eine Korrektur kostet später Zeit.
- Der Grund der Fahrt, zum Beispiel stationäre Behandlung, Dialyse oder Pflegegrad 4
- Ob die Verordnung für die Hinfahrt, die Rückfahrt oder beides gilt
- Der Behandlungstag oder bei Serien die Häufigkeit und der Zeitraum, dazu die Behandlungsstätte
- Das Fahrzeug: Taxi/Mietwagen, bei Bedarf mit Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend
- Stempel und Unterschrift der Praxis oder des Krankenhauses
Muss die Krankenkasse vorher genehmigen?
Fahrten zur stationären Behandlung, zur vor- und nachstationären Behandlung und zu bestimmten ambulanten Operationen brauchen keine vorherige Genehmigung. Bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 4 oder 5 und den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt eine Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung mit der Verordnung als genehmigt.
Serienfahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie muss die Krankenkasse dagegen vorher genehmigen. Reichen Sie den Transportschein dafür bei Ihrer Kasse ein, meist genügt eine Genehmigung für den ganzen Behandlungszeitraum. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Checkliste vor der ersten Fahrt
Die Krankenkasse zahlt in der Regel die Fahrt zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstätte. Wenn Sie bewusst eine weiter entfernte Klinik wählen, klären Sie die Kosten vorher mit Ihrer Kasse.
- Transportschein vor der Fahrt ausstellen lassen und auf Vollständigkeit prüfen
- Bei Dialyse, Chemo oder Bestrahlung: Genehmigung der Krankenkasse einholen
- Fahrt bei uns anmelden und sagen, ob Sie Rollstuhl, Tragestuhl oder Hilfe auf der Treppe brauchen
- Transportschein zur ersten Fahrt bereithalten, wir rechnen damit direkt ab
- Befreiungsausweis der Krankenkasse mitgeben, falls Sie von der Zuzahlung befreit sind
Häufige Fragen
Stand: November 2026. Grundlage sind § 60 bis 62 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse.
Kann der Transportschein nachträglich ausgestellt werden?
Nur in Notfällen. Sonst muss die Verordnung vor der Fahrt vorliegen. Planen Sie deshalb etwas Vorlauf ein, besonders vor dem ersten Termin einer Behandlungsserie.
Gilt ein Transportschein für mehrere Fahrten?
Ja. Bei Serienbehandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie trägt die Praxis die Häufigkeit und den Zeitraum ein. Dann gilt eine Verordnung für alle Fahrten in diesem Zeitraum.
Was passiert, wenn ich keinen Transportschein habe?
Dann zahlt die Krankenkasse die Fahrt nicht. Wir fahren Sie trotzdem gern, dann als Privatfahrt zu einem Preis, den wir Ihnen vorher nennen.
Stellt das Krankenhaus den Transportschein für die Heimfahrt aus?
Ja, wenn die Fahrt nach der Entlassung medizinisch notwendig ist, darf das Krankenhaus sie verordnen. Fragen Sie am besten schon bei der Entlassungsplanung danach.
Unsicher, was in Ihrem Fall gilt?
Rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen, und kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
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