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Ratgeber

Krankenfahrt mit Pflegegrad: Wann zahlt die Krankenkasse?

Normalerweise zahlt die Krankenkasse Fahrten zum Arzt nur in Ausnahmefällen. Für Menschen mit hohem Pflegegrad oder bestimmten Merkzeichen gelten einfachere Regeln. Hier erfahren Sie, wer dazugehört und was Sie brauchen.

Wer zur Gruppe mit einfachen Regeln gehört

Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen, also zum Beispiel zur Haus- oder Facharztpraxis, gelten einfachere Regeln, wenn mindestens einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
  • Pflegegrad 3, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität feststellt
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos)

Was das für Sie bedeutet

Gehören Sie zu dieser Gruppe, zahlt die Krankenkasse Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie verordnet. Bei einer Krankenfahrt im Taxi oder Mietwagen gilt die Fahrt schon mit der Verordnung als genehmigt. Sie müssen also nicht vorher bei der Krankenkasse anfragen. Das gilt auch für Fahrten zu Vorsorge- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.

Anders ist es, wenn Sie unterwegs medizinisch betreut werden müssen und deshalb einen Krankentransportwagen (KTW) brauchen. Den muss die Krankenkasse vorher genehmigen.

Die gesetzliche Zuzahlung fällt auch mit Pflegegrad an: 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt, sofern Sie nicht befreit sind.

Pflegegrad 1 oder 2: Was können Sie tun?

Pflegegrad 1 oder 2 allein reicht nicht aus, damit die Krankenkasse Fahrten zu ambulanten Terminen bezahlt. Ausgeschlossen ist es aber nicht: Wer vergleichbar stark in der Mobilität eingeschränkt ist und über längere Zeit ambulant behandelt werden muss, kann bei der Krankenkasse eine Genehmigung im Einzelfall beantragen.

Beschreiben Sie Ihrer Arztpraxis dafür genau, was im Alltag nicht mehr geht: Können Sie noch sicher in ein normales Auto steigen? Können Sie Bus und Bahn nutzen? Brauchen Sie einen Rollstuhl? Je genauer die Praxis Ihre Lage kennt, desto besser kann sie die Verordnung begründen.

Hat Ihr Pflegegrad sich verschlechtert, lohnt sich oft ein Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse.

Fahrten, die unabhängig vom Pflegegrad bezahlt werden

Manche Fahrten zahlt die Krankenkasse mit Verordnung für alle Versicherten, auch ohne Pflegegrad:

  • Fahrten zur stationären Behandlung im Krankenhaus und zurück
  • Fahrten zur vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus
  • Fahrten zu bestimmten ambulanten Operationen, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen
  • Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse

Und die Fahrt zur Tagespflege?

Fahrten zur Tagespflege sind keine Krankenfahrten. Die Beförderung gehört in der Regel zur Leistung der Tagespflege und wird über die Pflegekasse abgerechnet. Fragen Sie Ihre Tagespflege, wie sie die Fahrten organisiert. Viele Tagespflegen in Paderborn und Umgebung arbeiten dafür mit uns zusammen.

Häufige Fragen

Stand: November 2026. Grundlage sind § 60 bis 62 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse.

Zahlt die Krankenkasse mit Pflegegrad 4 die Fahrt zum Hausarzt?

Ja, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Fahrt verordnet. Mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt eine Krankenfahrt im Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung mit der Verordnung als genehmigt. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Reicht Pflegegrad 3 aus?

Nur, wenn zusätzlich eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität vorliegt und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt das feststellt. Sprechen Sie die Praxis direkt darauf an.

Brauche ich mit Pflegegrad noch eine Verordnung?

Ja. Der Pflegegrad ersetzt die ärztliche Verordnung nicht. Er sorgt nur dafür, dass Sie keine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse brauchen.

Fahren Sie auch im Rollstuhl oder Tragestuhl?

Ja. Wir fahren sitzend, im eigenen Rollstuhl mit Rampe, im Tragestuhl über die Treppe und auf Anfrage auch liegend, in Paderborn, im Kreis Paderborn und im Kreis Höxter.

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt?

Rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen, und kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

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