Ratgeber
Zuzahlung bei Krankenfahrten: Was Sie selbst zahlen
Auch wenn die Krankenkasse Ihre Krankenfahrt übernimmt, zahlen Sie einen kleinen Teil selbst. Hier erfahren Sie, wie viel das ist, und wie Sie sich bei vielen Fahrten befreien lassen.
So hoch ist die Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte zahlen pro Fahrt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis. Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten, die Zuzahlung fällt also zweimal an.
Anders als bei vielen anderen Leistungen müssen bei Fahrkosten auch Kinder und Jugendliche zuzahlen.
- Fahrt kostet 30 Euro: Sie zahlen 5 Euro (10 Prozent wären 3 Euro, es gilt der Mindestbetrag)
- Fahrt kostet 80 Euro: Sie zahlen 8 Euro
- Fahrt kostet 150 Euro: Sie zahlen 10 Euro (Höchstbetrag)
Viele Fahrten? Dann greift die Belastungsgrenze
Wer dreimal pro Woche zur Dialyse fährt, hat sechs Fahrten pro Woche. Da kommt schnell einiges zusammen. Deshalb gibt es eine Obergrenze: Alle Zuzahlungen eines Jahres zusammen müssen Sie nur bis zu 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt tragen. Für schwerwiegend chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent.
Ist die Grenze erreicht, stellt Ihre Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Kalenderjahres aus. Dazu zählen nicht nur Fahrten, sondern auch Zuzahlungen für Medikamente, Therapien oder das Krankenhaus.
So lassen Sie sich befreien
- Sammeln Sie alle Belege über Zuzahlungen, auch aus der Apotheke und vom Krankenhaus
- Beantragen Sie die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse, sobald die Grenze erreicht ist
- Fragen Sie Ihre Kasse, ob Sie den Betrag bis zur Belastungsgrenze zu Jahresbeginn vorab zahlen können. Viele Kassen bieten das an, dann sind Sie gleich für das ganze Jahr befreit
- Zeigen Sie uns Ihren Befreiungsausweis, dann ziehen wir keine Zuzahlung ein
Privat versichert oder Privatfahrt
Für Privatversicherte gilt die gesetzliche Zuzahlung nicht. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Was erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab.
Fahrten ohne Verordnung, etwa zur Familie oder zum Einkaufen, sind Privatfahrten. Dafür nennen wir Ihnen vorher einen festen Preis.
Häufige Fragen
Stand: November 2026. Grundlage sind § 60 bis 62 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse.
Zählen Hin- und Rückfahrt einzeln?
Ja. Jede Strecke ist eine eigene Fahrt. Bei Hin- und Rückfahrt zahlen Sie die Zuzahlung also zweimal, zusammen mindestens 10 und höchstens 20 Euro.
Wer kassiert die Zuzahlung?
Die Zuzahlung zahlen Sie an uns als Fahrdienst, wir rechnen den Rest direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Lassen Sie sich die Zuzahlungen bestätigen und heben Sie die Belege für die Befreiung auf.
Muss ich bei einer Befreiung etwas vorzeigen?
Ja, Ihren Befreiungsausweis oder die Bescheinigung Ihrer Krankenkasse. Geben Sie uns am besten eine Kopie, dann berücksichtigen wir die Befreiung bei allen Fahrten.
Unsicher, was in Ihrem Fall gilt?
Rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen, und kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
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